Im Folgenden wird versucht, eine knappe Einführung in die Grundsätze des Datenschutzes aus europäischer Sicht zu geben. Der Schutz personenbezogener Daten in Europa ist ein Grundrecht, wie in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt[1]. Er wurde durch die Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO)[2] operationalisiert.
Quellenangaben
1Die Charta der Grundrechte wurde am 7. Dezember 2000 ratifiziert. ↑
2Die Datenschutz-Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft. ↑