Der Datenschutz in der Gesetzgebung
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Im Folgenden wird versucht, eine knappe Einführung in die Grundsätze des Datenschutzes aus europäischer Sicht zu geben. Der Schutz personenbezogener Daten in Europa ist ein Grundrecht, wie in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt[1]. Er wurde durch die Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO)[2] operationalisiert.

 

Quellenangaben


1Die Charta der Grundrechte wurde am 7. Dezember 2000 ratifiziert.

2Die Datenschutz-Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

 

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