Schutz der Privatsphäre und Datenqualitätsmanagement
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„Eng verbunden mit dem Grundsatz der Schadensverhütung ist der Schutz der Privatsphäre, ein Grundrecht, auf das sich KI-Systeme insbesondere auswirken. Die Schadensverhütung in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre erfordert außerdem ein angemessenes Datenqualitätsmanagement, wozu auch die Qualität und Integrität der verwendeten Daten, ihre Relevanz gegenüber dem Bereich, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, die Zugangsprotokolle sowie die Fähigkeit zur Datenverarbeitung unter Wahrung des Datenschutzes gehören.“ – Hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz[1]  
  1. Hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz (2019), Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI, Seite 17. Europäische Kommission, Brüssel. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ethics-guidelines-trustworthy-ai (abgerufen am 28. Mai 2020).
 
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