DSGVO
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Die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von betroffenen Personen. Es gibt einige Bestimmungen, die für den Datenschutz und das Datenqualitätsmanagement besonders relevant sind. Da die Qualität und Integrität von Daten sowie der Zugriff auf Daten im vorherigen Abschnitt analysiert wurden, konzentrieren wir uns hier auf vier Konzepte, die für die Gewährleistung eines angemessenen Datenqualitätsmanagements äußerst wichtig sind. Diese sind: (1) Zweckbindung; (2) Rechtmäßigkeit; (3) Datenminimierung sowie (4) Verarbeitung nach Treu und Glauben, ein umfassender Grundsatz, der den Schutz der Rechte der betroffenen Personen erfordert.

Es ist sinnlos, über Datenschutz zu sprechen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist, wobei ein eindeutiger und ausdrücklicher Zweck eine Voraussetzung für eine rechtmäßige Verarbeitung ist. Doch selbst wenn die Verarbeitung zulässig (d. h. rechtmäßig und legitim) ist, lässt sich der Datenschutz nicht umsetzen, wenn die Zwecke der Verarbeitung unklar sind. Außerdem ist die Verarbeitung nicht rechtmäßig, wenn sie nicht mit den Zwecken zusammenhängt, für die die Daten erhoben wurden. Daher steht der Grundsatz der Zweckbindung in direktem Zusammenhang mit dem Datenqualitätsmanagement.

Die Datenminimierung ist derweil der Schlüssel zum Schutz der Privatsphäre. Der beste Weg zur Sicherstellung, dass „Daten, die über [die betroffenen Personen] gesammelt werden, nicht dazu verwendet werden, sie unrechtmäßig oder unfair zu diskriminieren“, besteht darin, die Menge und den Umfang der gesammelten personenbezogenen Daten zu minimieren. Schließlich ist eine angemessene Umsetzung der Rechte der betroffenen Personen, wie sie in der DSGVO verankert sind, von wesentlicher Bedeutung, um diese zu befähigen und das Datenqualitätsmanagement zu stärken. [1]

 

  1. Hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz (2019), Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI, Seite 17. Europäische Kommission, Brüssel. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ethics-guidelines-trustworthy-ai (abgerufen am 28. Mai 2020).

    Ibid., Seite15 ff.

 

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