Biometrisches System
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In diesem Kapitel wird der Begriff „biometrisches System“ definiert als ein System, das in der Lage ist, natürliche Personen (mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit) eindeutig zu identifizieren, indem es spezielle technische Verfahren verwendet, die sich auf die physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmale dieser natürlichen Personen beziehen[1]. Die Definition gilt sowohl für Komplettsysteme, die alle Schritte durchführen (z. B. Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung usw.), als auch für Systemcluster, die jeweils einzelne Schritte durchführen (z. B. ein Netz von Datenerhebungsmodulen auf der Grundlage einer Kamera, einer biometrischen Zuordnungssoftware und einer Datenbank zur Speicherung). Wenn ein System, das einen oder mehrere Einzelschritte durchführt (nachstehend „System X“), an sich kein biometrisches System im Sinne der obigen Definition ist, aber dennoch Teil eines Systemclusters ist, zu denen auch biometrische Systeme gehören, sollte das System X als biometrisches System betrachtet werden, es sei denn, es kann – möglicherweise durch dokumentierte Belege – nachgewiesen werden, dass es keine biometrischen Daten verarbeitet und dass die Risiken wirksam gemindert werden (z. B. das Risiko, dass unbefugte Dritte das System X nutzen, um Zugang zu einem anderen, direkt mit dem System X verbundenen System zu erhalten, in dem biometrische Daten verarbeitet werden).

Biometrische Systeme stützen sich häufig auf die Technologie der künstlichen Intelligenz. Der Einsatz dieser künstlichen Intelligenz birgt weitere Datenschutzrisiken, mit denen sich die Verantwortlichen befassen müssen. Daher empfiehlt es sich, das Dokument „Guidelines on ethicaland legal issues regarding artificial intelligence in ICT research and innovation“ zu konsultieren.
 

Quellenangaben


1Obwohl die Internationale Organisation für Normung detaillierte Vokabularien im Zusammenhang mit der Biometrie erstellt hat, die auch die Definition des Begriffs „biometrisches System“ enthalten, ziehen die Verfasser des vorliegenden Dokuments eine Definition vor, die auf den Bestimmungen der DSGVO beruht. Siehe: International Standardization Organization and International Electrotechnical Commission, ISO/IEC 2382-37 – Information Technology – Vocabulary – Part 37: Biometrics, 2017.

 

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