Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
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Da die Aufsichtsbehörde von Developonia keine Leitlinien für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt hat, führen die Entwickler auf Anraten des Datenschutzbeauftragten diese anhand der vom EDSA gebilligten Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe und der von der französischen Aufsichtsbehörde bereitgestellten Vorlage durch[1]. Das Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung zeigt, dass alle Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen auf ein akzeptables Niveau gemindert werden, das für keine der identifizierten Risiken hoch ist.

Das Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung wird im Repository für unterstützende Unterlagen gespeichert.

 

 

Quellenangaben


1CommisionNationale Informatique & Libertés, Privacy Impact Assessment (PIA). Templates.

 

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