- Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Ermittlung des Datenerhebungsansatzes
- Ermittlung der am besten geeigneten Rechtsgrundlage
- Einrichtung eines Repository für unterstützende Dokumentation
- Prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Umsetzung risikomindernder Maßnahmen