Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
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Wer ist der Akteur?

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA[1]) ist eine „Einrichtung der Union” mit „Rechtspersönlichkeit“, die auf der Grundlage von Art. 68 DSGVO eingerichtet wurde. Er setzt sich aus einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen, der später noch vorgestellt wird. Der EDSB hat mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung die Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29) ersetzt. Dabei hat er auch einige der Stellungnahmen der Datenschutzgruppe zu den Leitlinien übernommen[2].

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für eine große Anzahl von Aufgaben zuständig, die in Art. 70 DSGVOaufgeführt sind. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Herausgabe von Leitlinien, Stellungnahmen, Empfehlungen und bewährten Praktiken für die Anwendung der DSGVO, die Beratung der Europäischen Kommission in Fragen der DSGVO und die Förderung des Wissens- und Informationsaustauschs zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden.

Vor allem geht es dem EDSB um die kohärente Anwendung und Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten. Gemäß Art. 65 Absatz 1 DSGVO erlässt der EDSB verbindliche Entscheidungen, wenn eine federführende Aufsichtsbehörde einer Stellungnahme des EDSB nicht folgt oder wenn verschiedene Aufsichtsbehörden widersprüchliche Ansichten über die Anwendung der DSGVO vertreten.[3] In solchen Fällen wird das Kohärenzverfahrenausgelöst, in dessen Rahmen der EDSB Stellungnahmen dazu abgeben kann, wie die Datenschutz-Grundverordnung in mehreren Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Wenn die Aufsichtsbehörden dieser Mitgliedstaaten eine Stellungnahme des EDSB nicht respektieren, kann der EDSB verbindliche Entscheidungen treffen, die von den Aufsichtsbehörden respektiert werden müssen, um Streitigkeiten zu lösen[4].

Was sind seine Aufgaben?

Der EDSA hat die Aufgabe, die Europäische Kommission in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten, des Formats und der Verfahren für den Informationsaustausch zwischen Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und Aufsichtsbehörden sowie der Zertifizierung zu beraten. Darüber hinaus fördert er die Zusammenarbeit und den effektiven bilateralen und multilateralen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Aufsichtsbehörden. Er gibt Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Praktiken heraus und prüft alle Fragen zu diesen oder zur DSGVO. Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und deren regelmäßige Überprüfung wird vom EDSA durchgeführt. Außerdem erstellt er einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen, die Verarbeitung in der Union, in Drittländern und bei internationalen Organisationen.

Was sind seine Rechte und Pflichten?

Der EDSA handelt bei der Einhaltungseiner Aufgaben unabhängig.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann der EDSA verbindliche Entscheidungen, Stellungnahmen und Leitlinien veröffentlichen und erstellen. So hat der EDSA beispielsweise die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, etwa zu Einwilligung, Transparenz und vielem mehr[5], gebilligt und zusätzliche Leitlinien veröffentlicht[6]. Wie bereits erwähnt, kann der EDSA Stellungnahmen und verbindliche Entscheidungen über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung in den Mitgliedstaaten abgeben.

 

Quellenangaben


1Weitere Informationen über denEDSA finden Sie auf der offiziellen EU-Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/about-edpb_en

2Europäischer Datenschutzausschuss, (EDSA), Endorsement 1/2018, https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/news/endorsement_of_wp29_documents_en_0.pdf (zuletzt besucht am 24.11.2020).

3Art. 65 Absatz 1DSGVO„Streitbeilegung durch den Ausschuss”

4Siehe „Consistency Findings“, EDSA, verfügbar unter https://edpb.europa.eu/our-work-tools/consistency-findings_en (zuletzt besucht am 25.11.2020)

5Endorsement 1/2018, EDSA, verfügbar unter https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/news/endorsement_of_wp29_documents_en_0.pdf (zuletzt besucht: 25.11.2020)

6Siehe „GDPR: Guidelines, Recommendations, Best Practices”, https://edpb.europa.eu/our-work-tools/general-guidance/DSGVO-guidelines-recommendations-best-practices_en für eine Liste von Leitlinien und Empfehlungen des EDSA

 

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