DON’Ts
- Verwenden Sie nicht das Paradigma des Eigentums an den Daten – es passt nicht. Die Grundrechte der betroffenen Personen können nicht „verkauft“ werden.
- Glauben Sie nicht, dass Sie, wenn Sie einen Datenbankhersteller für die Nutzung seiner Datenbank bezahlen, von der Haftung in den Fällen befreit sind, in denen der Anbieter der Daten ein anderes Recht an einer früheren Datenbank verletzt hat. Hinterfragen Sie immer kritisch die Herkunft der Daten, auf die Sie zugreifen wollen; dies ist Teil der Sorgfaltspflicht.
- Versuchen Sie nicht, die Einwilligung für alle möglichen Szenarien einzuholen. Eine breite Einwilligung ist akzeptabel, aber sie kann nicht als Blankoscheck betrachtet werden.
- Versuchen Sie nicht, Personen zu beeinflussen oder zu drängen, Ihnen ihre persönlichen Daten zu geben. Denken Sie daran, den Teilnehmern eine echte Wahl zu lassen.
- Gehen Sie niemals davon aus, dass die von Ihnen erhobenen Daten unkritisch sind. Überspringen Sie nicht die Anwendung der DSGVO wegen der Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten. In den meisten Fällen ist es viel einfacher, die betroffenen Personen zu reidentifizieren, als Sie denken (z. B. aufgrund fortschrittlicher Technologien, die Daten aus mehreren Quellen miteinander in Beziehung setzen und mit einer bestimmten Person verknüpfen können). Nur wenn Daten wirklich anonymisiert sind, ist es nicht mehr möglich, sie in personenbezogene Daten umzuwandeln.
|