Da die IKT die Verwendung personenbezogener Daten von verschiedenen Arten von betroffenen Personen beinhaltet, ist es sehr empfehlenswert, die Stimmen der Vertreter der beteiligten Kollektive zu hören, um sicherzustellen, dass die Richtlinie des „Datenschutzes durch Technikgestaltung“ (siehe Unterabschnitt „Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“, Abschnitt „Hauptkonzepte“ des allgemeinen Teils dieser Leitlinien) mit ihren Interessen, Rechten und Freiheiten übereinstimmt. Die Organisation einiger Vorgespräche mit diesen Vertretern gewährleistet die Umsetzung eines Bottom-up-Rahmens, der für diesen Zweck sehr hilfreich sein könnte.
Checkliste: Projektverständnis
☐ Die Verwendung von über soziale Netzwerkeerhobenen Daten fördert keine Szenarien, die mit den Grundwerten der EU unvereinbar sind. ☐ Die IKT-Entwicklung beinhaltet keine unverhältnismäßige Nutzung personenbezogener Daten, die über soziale Netzwerke erhoben wurden ☐ Der Verantwortliche hat sichergestellt, dass die Teammitglieder, die personenbezogene Daten verarbeiten, in Bezug auf die Entwicklerrichtlinie des sozialen Netzwerks, aus dem die Daten extrahiert werden, und die wichtigsten Konzepte zu Datenschutzfragen angemessen geschult wurden. ☐ Angemessene Bewertungsinstrumente zum Datenschutz wurden von Beginn des Projekts an eingesetzt ☐ Die Rollen der verschiedenen an der Datenverarbeitung beteiligten Akteure sind durch entsprechende Vereinbarungen hinreichend geklärt und der Verantwortliche kann dies nachweisen. ☐ Der IKT-Entwickler ist sich der Nutzungsbedingungen für die von den sozialen Netzwerken erhobenen Daten bewusst ☐ Die Vertreter der wichtigsten an der Datenverarbeitung beteiligten Kollektive wurden zu den Auswirkungen der Verwendung der erhobenen Daten und des konkret ausgewählten sozialen Netzwerks konsultiert. |