Gewährleistung von Transparenz
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Transparenz ist der Schlüssel zur Rechenschaftspflicht. Die Rechenschaftspflicht kann nur dann gewährleistet werden, wenn Informationen über die Funktionsweise des Systems oder Geräts auf transparente und angemessene Weise zur Verfügung stehen. Das Instrument muss so konzipiert sein, dass Transparenz und Benutzerkontrolle Wirklichkeit werden können[1].

Außerdemmüssen die IKT-Tools laut dem EDSB, „überprüfbar sein und regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft werden, um zu gewährleisten, dass sie den Grundsätzen der Fairness, Rechenschaftspflicht und allgemeiner den gesetzlichen Anforderungen genügen. Der Quellcode der App sollte öffentlich und so der größtmöglichen Kontrolle zugänglich gemacht werden.“[2] Dies könnte jedoch mit Überlegungen zum geistigen Eigentum kollidieren. In jedem Fall müssen die Entwickler sicherstellen, dass ihre Geräte Funktionen enthalten, die es den Endnutzern ermöglichen, sich über die Verarbeitung ihrer Daten vollständig im Klaren zu sein.

Es muss sichergestellt werden, dass das Tool die betroffenen Personen angemessen darüber informiert, welche Informationen es benötigt und warum es diese benötigt. Die Einführung eines „Bereichs für personenbezogene Daten“, in dem betroffene Personen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten informiert werden und diese gegebenenfalls ändern, korrigieren oder aktualisieren können, wird dringend empfohlen. Außerdem ist es ratsam, eine geeignete Informationsstrategie zu entwickeln. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Informationen in nicht zu kleinen Buchstaben zu verfassen, damit der Teilnehmer sie auf dem Bildschirm eines Smartphones leicht erkennen kann. Es muss verhindert werden, dass der Teilnehmer mit der Nutzung des Tools beginnt, ohne gelesen und verstanden zu haben, was mit seinen Daten geschehen wird. Schließlich wird empfohlen, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu wählen, die die Datenschutzerklärung anschaulicher und leichter verständlich machen. ((Siehe Abschnitt „Transparenz“ im Kapitel „Grundsätze“).

Checkliste[3]:

 Der Quellcode der App und ihres „Backends“ muss offen sein, und die technischen Spezifikationen müssen veröffentlicht werden, damit jeder Betroffene den Code prüfen und gegebenenfalls zur Verbesserung des Codes, zur Korrektur möglicher Fehler und zur Gewährleistung der Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beitragen kann.

 

Quellenangaben


1EDSB. Stellungnahme 7/2015. Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit Big Data. Ein Ruf nach Transparenz, Benutzerkontrolle, eingebautem Datenschutz und Rechenschaftspflicht. Abgerufen von: https://edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/15-11-19_big_data_de.pdf

2EDSA, Leitlinien 04/2020 für die Verwendung von Standortdaten und Tools zur Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19. Angenommen am 21. April 2020

3Diese Checkliste wurde auf der Grundlage der EDSA erstellt, Leitlinien 04/2020 für die Verwendung von Standortdaten und Tools zur Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19. Angenommen am 21. April 2020

 

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