Schaffung von Mechanismen, die darauf abzielen, Datenschutzverletzungen so schnell wie möglich zu melden
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Datenschutzverletzungen stellen eine ernsthafte Gefahr für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dar. Von den Verantwortlichen wird erwartet, die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Personen so schnell wie möglich darüber zu informieren. Wenn die Datenschutzverletzung wahrscheinlich zu einem hohen Risiko führt, sollten die betroffenen Personen zudem persönlich und ohne unnötige Verzögerung informiert werden. Die Benachrichtigung sollten die Einzelheiten der Datenschutzverletzung, die bereits getroffenen Kontrollmaßnahmen sowie Empfehlungen für die betroffenen Personen zur Schadensbegrenzung beschreiben. In der Praxis kann es jedoch unmöglich sein, alle Nutzer persönlich zu kontaktieren. Daher kann eine öffentliche Mitteilung – sofern sie wirksam ist – als ausreichend angesehen werden. Sämtliche Kommunikationen mit den betroffenen Personen sollten transparent und in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen.[1]

Checkliste:

 Die Verantwortlichen haben angemessene Maßnahmen ergriffen, um Datenschutzverletzungen so schnell wie möglich zu melden, wobei alle am Entwicklungsprozess Beteiligten sich dieser Maßnahmen bewusst sind.

 Es wurden Vorlagen für die Informationen erstellt, die in den Meldungen enthalten sein müssen.

 Es wurden Kommunikationsstrategien und -instrumente entwickelt, um die Kommunikation mit den betroffenen Personen im Falle einer Datenschutzverletzung zu erleichtern.

 

Quellenangaben


1JRC Technical Reports, Guidelines for public administrations on location privacy, unter: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC103110

 

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