Löschung oder Vernichtung von Daten
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Nach Abschluss der Tests sollte der Verantwortliche den zu diesem Zweck verwendeten Datensatz löschen, es sei denn, es besteht eine rechtliche Notwendigkeit, die Daten beispielsweise für die Weiterentwicklung oder Bewertung des Systems oder für andere Zwecke zu speichern, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 4 DSGVO mit den Zwecken vereinbar sind, für die sie erhoben wurden.

Die Anonymisierung stellt eine Alternative zur Löschung dar.[1] Das Konsortium hat ein eigenes Dokument zu diesem Thema erstellt (https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/projekte/IdentPseudoAnon-320-v1-0-web.pdf).

 

Quellenangaben


1Es sei darauf hingewiesen, dass nach Ansicht einiger Wissenschaftler personenbezogene Daten, insbesondere biometrische Daten, nicht vollständig anonymisiert werden können. Siehebeispielsweise: Justin Banda, Inherently Identifiable: Is It Possible to Anonymize Health and Genetic Data?, International Association of Privacy Professionals (blog), November 2019, https://iapp.org/news/a/inherently-identifiable-is-it-possible-to-anonymize-health-and-genetic-data/.

 

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