Testen des biometrischen Systems
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Der letzte Schritt vor dem Einsatz des biometrischen Systems besteht darin, es zu testen und seine Ergebnisse zu validieren. In diesem Zusammenhang gibt es zwei mögliche Szenarien. Im ersten Szenario müssen neue Daten erhoben werden, während im zweiten Szenario dieForscher die bereits in der Entwicklungsphase verarbeiteten Daten verwenden. Das erste Szenario tritt ein, wenn beispielsweise neue Personen speziell zum Testen des Systems hinzugezogen werden. In diesem Fall muss derVerantwortliche die bereits bezüglich der Vorbereitungsphase erwähnten Schritte durchführen. Im zweiten Szenario müssen die Forscher prüfen, ob diese weiteren Tests in den ursprünglichen Zwecken enthalten sind (weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 3.2. „Purposelimitation“ im Dokument „Guidelines on Data ProtectionEthicaland Legal Issues in ICT Research and Innovation“). Das „Testen des Systems“ stellt in der Tat eine andere Verarbeitung dar als die „Entwicklung des Systems“ und könnte daher eine andere Rechtsgrundlage erfordern, insbesondere dann, wenn die beiden Verarbeitungsvorgänge unterschiedliche Datensätze erfordern. In solchen Fällen sollten die Forscher nicht davon ausgehen, dass sie, da sie die Pflichten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Systems erfüllt haben, automatisch auch die Pflichten im Zusammenhang mit dem Testen erfüllen. Vielmehr müssen sie diesen Schritt kritisch betrachten und sich vorrangig um die Minimierung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bemühen.

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