Was passiert, wenn ich keine DSFA ausführe? Was sind die möglichen Folgen?
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„Gemäß der DSGVO können bei Nichteinhaltung der DSFA-Anforderungen von der zuständigen Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängt werden. Für den Fall, dass keine DSFA durchgeführt wird, obwohl für die Verarbeitung eine solche erforderlich ist (Artikel 35 Absätze 1, 3 und 4), dass eine DSFA nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird (Artikel 35 Absätze 2 und 7 bis 9) oder dass die zuständige Aufsichtsbehörde – obwohl vorgeschrieben – nicht konsultiert wird (Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe e), kann ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. EUR oder, bei einem Unternehmen, von bis zu 2 % des jährlichen weltweiten Gesamtumsatzes des abgelaufenen Geschäftsjahrs verhängt werden, wobei der höhere der beiden Beträge maßgeblich ist.“[1]

 

Quellenangaben


1wp248rev.01, Seite 4, Abschnitt I, 3. Absatz.

 

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