Checkliste
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Checkliste

  • Die Parteien sind sich des Unterschieds zwischen der Lizenzierung von Sui-generis-Rechten und dem Kauf/Verkauf von Datenbanken als solchen durchaus bewusst
  • Die Art der Daten, um die es geht, ist klar definiert, und der Verantwortliche hat sich vergewissert, ob die Datenschut-Grundverordnung anwendbar ist oder nicht
  • Es wurde eine Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Dritten unterzeichnet, in der die Aufgaben der beiden Parteien festgelegt sind.
  • Angemessene Garantien zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen wurden festgelegt und alle Parteien sind sich ihrer Pflichten bewusst.
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