Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
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Gemäß Artikel 18 der DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn einer der in diesem Artikel beschriebenen Umstände vorliegt (d. h. wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person sich gegen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten ausspricht, der für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr benötigt, aber verpflichtet ist, sie zu speichern, oder die betroffene Person aus anderen Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt).

Da im Falle des Internet der Dinge mehrere gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter an der Verarbeitung beteiligt sein könnten, wäre es gut, daran zu denken, dass dieses Recht durch einen von ihnen ausgeübt werden kann, der die anderen über die Anforderung informieren und entsprechend vorgehen sollte.

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