Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt mit den Grundwerten der EU vereinbar ist
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Bevor der Entwickler die Verwendung von Daten aus sozialen Netzwerken für sein Projekt in Erwägung zieht, sollte er sich über sein primäres Ziel im Klaren sein. Eventuell ist diese Verwendung nicht mit den ethischen und rechtlichen Standards der EU vereinbar, die z. B. in der der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten sind. In diesem Fall sollte das Projekt nicht unterstützt werden. Wenn andererseits eine Analyse ergibt, dass die erforderliche Verarbeitung auf der Grundlage der Richtlinie der Entwickler des sozialen Netzwerks, der Datenschutz-Grundverordnung und/oder des ergänzenden Rechtsrahmens nicht akzeptabel ist, sollte das Projekt ebenfalls nicht gebilligt werden. Schließlich müssen die Entwickler bewerten, ob das Projekt nach ethischen Maßstäben akzeptabel ist, obwohl es den rechtlichen Verpflichtungen entspricht (siehe „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“, Abschnitt „Maßnahmen und „Tools“ des allgemeinen Teils dieser Leitlinien).

Darüber hinaus wird eine klare Vorstellung von der konkreten Verwendung der über soziale Netzwerke erhobenen Daten den Verantwortlichen helfen, in der Frühphase der Entwicklung einige wichtige rechtliche Fragen in Bezug auf die Verarbeitung zu klären, wie z. B. die Einhaltung der Entwicklungsrichtlinien des sozialen Netzwerks, die mögliche Notwendigkeit internationaler Datenübermittlungen, das Vorhandensein gemeinsamer Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ­– die sorgfältig ausgewählt werden müssen – oder die Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen zur Risikominimierung.

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