Berücksichtigung des Schutzumfangs der von der Verarbeitung betroffenen Daten
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Die Entwickler sollten immer daran denken, dass die hergestellten Geräte so wenig wie möglich in die Privatsphäre der Menschen eingreifen sollten. Dabei ist zu beachten, dass Daten wie folgt geschützt sind:

  • Als „personenbezogene Daten“, d. h. alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Artikel 4 Absatz 1 DSGVO), werden sie durch die DSGVO geschützt. Für Gesundheitsdaten gilt ein zusätzlicher Schutz (Artikel 9 DSGVO).
  • Als „Standortdaten“, d. h. Daten, die in einem elektronischen Kommunikationsnetz oder von einem elektronischen Kommunikationsdienst verarbeitet werden und die die geografische Position des Endgeräts des Nutzers angeben, sind sie wahrscheinlich durch die e-Datenschutz-Verordnung geschützt.[1]
  • Darüber hinaus wird die künftige e-Datenschutz-Verordnung die von den Endgeräten der Nutzer übermittelten Informationen schützen.

Dies könnte sich in den nächsten Jahren ändern, aber zum jetzigen Zeitpunkt bietet dies einen guten Überblick über die derzeitige Situation.[2]
 

Quellenangaben


1https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6087-2021-INIT/en/pdf

2MITTEILUNG DER KOMMISSION Leitlinien zum Datenschutz bei Mobil-Apps zur Unterstützung der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie Brüssel, 16.4.2020 C(2020) 2523 final, Seite 6, unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/5_en_act_part1_v3.pdf

 

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