Umsetzung risikomindernder Maßnahmen
Home » Biometrik » Fallstudie » Vorbereitungsphase » Umsetzung risikomindernder Maßnahmen

Nach der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung stellen die Entwickler fest, dass die technischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen geeignet sind, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen, und als angemessene Garantien gemäß Artikel 89 DSGVO angesehen werden können.

Skip to content