Damit verbundene technische und organisatorische Maßnahmen
Home » DSGVO » Grundsätze » Richtigkeit » Damit verbundene technische und organisatorische Maßnahmen

Jede organisatorische oder technische Maßnahme zur Unterstützung der Aufdeckung von Unrichtigkeiten oder zur rechtzeitigen Berichtigung (oder Löschung) von Daten unterstützt den Grundsatz der Richtigkeit.Um zu verstehen, wann die Richtigkeit besonders wichtig ist und strengere Maßnahmen erforderlich sind, ist eine Analyse erforderlich, wie sich Unrichtigkeiten auf die Zweckmäßigkeit beziehen und wie sie sich nachteilig auf die betroffenen Personen auswirken können.

Beispiele für mögliche Maßnahmen zur Unterstützung der Richtigkeit sind:

  • Eine organisatorische Maßnahme zum Zeitpunkt der Konzeption ist die Analyse des minimalen Richtigkeitsgrades, der erforderlich ist, um für den Zweck geeignet zu sein.
  • Eine organisatorische Maßnahme zum Zeitpunkt der Konzeption ist die Analyse der möglichen negativen Auswirkungen, die unrichtige Daten auf die Betroffenen haben können.
  • Eine Maßnahme zum Zeitpunkt der Konzeption ist die Analyse der Richtigkeit von Daten, die aus anderen Quellen als den betroffenen Personen selbst stammen.
  • Eine weitere ist die Analyse, ob bestimmte Datenelemente im Vorfeld überprüft werden müssen (siehe 4.1.3 oben).
  • Eine weitere zeitlich begrenzte Maßnahme ist die Formulierung von Anforderungen zur Unterstützung des Rechts auf Information (Art. 13 oder 14 DSGVO), des Rechts auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und vor allem des Rechts auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).
  • Das Gleiche gilt für die Durchführung von Benachrichtigungen der Empfänger (Art. 19 DSGVO) über Unrichtigkeit und Berichtigung.
  • Zum Zeitpunkt der Durchführung der Verarbeitungstätigkeit ist die Benennung von Personal für eventuelle manuelle Eingriffe, die zur Überprüfung der Richtigkeit oder zur Vornahme von Berichtigungen erforderlich sind, eine mögliche organisatorische Maßnahme.
  • Das Gleiche gilt für die Vorbereitung des Datenschutzbeauftragten auf die wirksame Bearbeitung von Berichtigungsanträgen.

 

Skip to content