Datenschutzbeauftragter
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Die Bestellung eines DSB ist eine der besten Maßnahmen, die der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreifen kann, um die Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die Bestellung eines DSB ist nicht immer eine notwendige Folge der IoT-Einführung. Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Bestellung eines DSB zumindest dann obligatorisch ist, wenn die in Artikel 37 Absatz 1 festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Im Falle des IoT werden die Kerntätigkeiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters nämlich häufig aus Verarbeitungsvorgängen bestehen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen in großem Umfang erfordern. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es immer empfehlenswert, dies zu tun, zumindest im Hinblick auf die Transparenz (siehe den Abschnitt “Transparenz” in den “Grundsätzen”, Teil II dieser Leitlinien).

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