Widerspruchsrecht
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Die betroffenen Personen müssen die Möglichkeit haben, eine zuvor erteilte Einwilligung in eine bestimmte Datenverarbeitung zu widerrufen und Widerspruch ggen die Verarbeitung der sie betreffenden Daten einzulegen (siehe Unterabschnitt „Widerspruchsrecht“, Abschnitt „Rechte der betroffenen Personen“des allgemeinen Teils dieser Leitlinien). Die Ausübung dieses Rechts muss ohne technische oder organisatorische Einschränkungen möglich sein, und die Instrumente, die für die Eintragung dieses Widerrufs zur Verfügung stehen, sollten zugänglich, sichtbar und effizient sein. Daher sollten Forscher/Innovatoren den betroffenen Personen diese Option zur Verfügung stellen, sobald sie mit der Verarbeitung der in sozialen Netzwerken erhobenen Daten beginnen.

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