Ethische und rechtliche Fragen
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Eine der grundlegenden Fragen bei der Entwicklung einer IKT-Technologie ist, dass deren Ergebnisse keinen Teil der Bevölkerung ausgrenzen dürfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen handelt, wie z. B. Personen mit Behinderungen, mit niedriger Kaufkraft oder Schwierigkeiten, mit elektronischen Geräten zu interagieren (siehe die vom Projekt PANELFIT erstellten Materialien über schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen). Im Falle von Geräten, die für die Rückverfolgbarkeit oder Ortung konzipiert sind, bedeutet dies unter anderem:

  • Entwicklung von Produkten, die über verschiedene Arten von Geräten, Smartphones, Token usw. genutzt werden können, sodass Personen, die nicht über eines der Geräte verfügen, ein anderes erwerben können.
  • Einführung angepasster Bedienungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, damit diese nicht an der Nutzung der entwickelten Toos gehindert werden.
  • Vereinfachung der Funktionsweise der grundlegenden Funktionen so weit wie möglich, sodass jede Person sie ohne übermäßige Anstrengung im Verhältnis zu ihren Fähigkeiten nutzen kann.
  • Abfassung der Datenschutzrichtlinien in einem benutzerfreundlichen Stil, damit sie für jeden verständlich sind.
  • Wenn das Gerät speziell auf schutzbedürftige Personen (z. B. ein Ortungsgerät zur Verhinderung, dass sehbehinderte Menschen sich verlaufen) oder minderjährige Nutzer ausgerichtet ist, müssen die Datenschutzrichtlinien an diese spezielle Zielgruppe angepasst werden. Das kann bedeuten, dass die Richtlinien per Sprache und nicht nur in Textform zugänglich sind, dass Bilder statt langer Texte verwendet werden oder dass die Sprache z. B. an das Verständnis eines durchschnittlichen Teenagers angepasst ist.

Der Fall der Kinder ist besonders wichtig. Laut Erwägungsgrund 38 DSGVO „verdienen Kinder bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind“. Das ICO hat zu diesem Zweck einige äußerst nützliche Empfehlungen entwickelt[1].

Checkliste:

 Die Verantwortlichen haben zusätzliche Kontrollen für ihre Systeme zur Profilerstellungautomatisierten Entscheidungsfindung eingeführt, um schutzbedürftige Gruppen (einschließlich Kinder) zu schützen.

 

Quellenangaben


1https://ico.org.uk/for-organisations/guide-to-data-protection/key-data-protection-themes/age-appropriate-design-a-code-of-practice-for-online-services/10-geolocation/.

 

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