Wichtige Punkte
Home » DSGVO » Wichtigste Konzepte » Datenschutz und wissenschaftliche Forschung » Wichtige Punkte
  • Die Datenschutz-Grundverordnung ist sich der überragenden Bedeutung bewusst, die die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken haben kann.
  • Daher sieht die Verordnung eine besondere und günstige Regelung vor, die sicherstellen soll, dass die Datenschutzvorschriften kein großes Hindernis für die Verarbeitung zu den genannten Zwecken darstellen.
  • In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich als Voraussetzung für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten deren Notwendigkeit für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke festgelegt.
  • Der Text sieht auch eine flexible Regelung für die langfristige Datenspeicherung und eine Vermutung der Vereinbarkeit für sekundäre oder weitere Zwecke vor.
  • Darüber hinaus sind Beschränkungen, Ausnahmen oder Abweichungen vorgesehen, unter anderem für das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und – in Bezug auf im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke – für das Recht auf Benachrichtigung und Übertragbarkeit.
  • Um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen der betroffenen Person herzustellen, verlangt die Verordnung die Annahme geeigneter Garantien gemäß Artikel 89 und in bestimmten Situationen auch eine Weiterentwicklung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten.

 

Skip to content