Gemäß Artikel 18 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn einer der in diesem Artikel beschriebenen Voraussetzungen gegeben ist (d. h. wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung derpersonenbezogenen Daten ablehnt; der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr benötigt, aber zu deren Speicherung verpflichtet ist; oder die betroffene Person aus anderen Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt).
Da ein anderer Verantwortlicher als das soziale Netzwerk, das die Daten ursprünglich erhoben hat, an der Verarbeitung beteiligt ist, sollte man sich vor Augen halten, dass dieses Recht durch jeden der beteiligten Akteure ausgeübt werden kann, der die anderen über die Anforderung informieren und entsprechend vorgehen sollte. In diesem Zusammenhang kann es sehr nützlich sein, Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten auszuarbeiten. Sie können dazu beitragen, die Verantwortlichkeiten zu klären, die jeder dieser Rollen bei der Durchführung der spezifischen Datenverarbeitungstätigkeiten zugewiesen werden, wenn die Entwicklerrichtlinie diese Frage nicht klärt.