Recht auf Löschung
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Die betroffenen Personen haben das Recht, von den Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten gelöscht werden (siehe Unterabschnitt „Recht auf Löschung“, Abschnitt „Rechte der betroffenen Personen“ des allgemeinen Teils dieser Leitlinien). Die Verwendung von Cloud Computing, das Vorhandensein verschiedener Server und Speicherorte und die Möglichkeit, dass die Daten von verschiedenen Auftragsverarbeitern und Verantwortlichen verarbeitet werden, macht es jedoch schwierig, sicherzustellen, dass alle Sicherungskopien sowie die personenbezogenen Daten – und nicht nur ihre Verschlüsselungsschlüssel – gelöscht werden. Um solche Ergebnisse zu vermeiden, sollten die Verantwortlichen die Verfahren sorgfältig überwachen.

Schließlich sollten die Verantwortlichen bedenken, dass dieses Recht nicht für Verarbeitungsvorgänge gilt, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, oder wenn dadurch „die Rechte und Freiheiten anderer beeinträchtigt werden“. Wenn die Löschung einiger Daten die Rechte und Freiheiten anderer Personen schwerwiegend beeinträchtigen könnte, sollte die Löschung nicht erlaubt werden. Es versteht sich von selbst, dass hier eine Abwägung der verschiedenen Interessen erforderlich ist.

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